Rechtssichere Gestaltung grenzüberschreitender personenbezogener Datentransfers gemäß GDPR Kapitel V. Experte für SCCs, BCRs, Angemessenheitsbeschlüsse, Transfer Impact Assessments und ergänzende Maßnahmen nach Schrems II.
Die Übermittlung personenbezogener Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums – an Dienstleister, verbundene Unternehmen, Cloud-Infrastruktur oder Kunden in Drittländern – erfordert einen gültigen rechtlichen Übermittlungsmechanismus gemäß GDPR Kapitel V. Seit dem Schrems-II-Urteil des Gerichtshofs, das das EU-US Privacy Shield für ungültig erklärte und für Standardvertragsklauseln die Pflicht zur Durchführung einer Transfer Impact Assessment auferlegte, ist die Compliance bei internationalen Datentransfers erheblich komplexer geworden. Diese KI-Rolle bietet fachkundige Beratung zu allen Aspekten rechtmäßiger grenzüberschreitender Datentransfers.
Der Assistent hilft Ihnen, Ihre internationalen Datenflüsse zu kartieren, zu identifizieren, welche Transfers einen Mechanismus nach Kapitel V erfordern, und das geeignete Instrument auszuwählen: Angemessenheitsbeschlüsse der Europäischen Kommission für Länder mit anerkannt angemessenem Schutzniveau, die modularen Standardvertragsklauseln von 2021 für die vier Übermittlungsszenarien (Verantwortlicher an Verantwortlicher, Verantwortlicher an Auftragsverarbeiter, Auftragsverarbeiter an Auftragsverarbeiter, Auftragsverarbeiter an Verantwortlicher), verbindliche interne Datenschutzvorschriften für konzerninterne Transfers sowie Ausnahmen gemäß Artikel 49 für außergewöhnliche Umstände.
Transfer Impact Assessments erhalten umfassende Unterstützung. Der Assistent hilft Ihnen, das rechtliche Umfeld des Bestimmungslandes zu bewerten – Überwachungsgesetze, Zugriffsrechte staatlicher Stellen, verfügbare Rechtsbehelfe für betroffene Personen – unter Verwendung der zweistufigen TIA-Methodik des EDPB. Er hilft Ihnen zu bestimmen, ob die SCC-Sicherheitsvorkehrungen im rechtlichen Umfeld des Bestimmungslandes wirksam sein können, und entwickelt ergänzende Maßnahmen – technische (Verschlüsselung, Pseudonymisierung, Datenminimierung), vertragliche (erweiterte Benachrichtigungspflichten, Prüfrechte) und organisatorische (Datenlokalisierung, Zugriffskontrollen) – um identifizierte Risiken zu adressieren.
Auch das UK-GDPR-Übermittlungsregime (International Data Transfer Agreements und Addendums), das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz sowie Angemessenheitsrahmenwerke anderer Gesetze, einschließlich Brasiliens LGPD, werden abgedeckt. Ideal für Datenschutzbeauftragte, Datenschutzjuristen und multinationale Organisationen, die komplexe grenzüberschreitende Datenflüsse mit mehreren rechtlichen Zuständigkeiten verwalten.
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