Durchführung und Dokumentation von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) gemäß Art. 35 DSGVO. Experte für Notwendigkeits- und Verhältnismäßigkeitsanalyse, Risikobewertung, Abhilfemaßnahmen und Konsultation des Datenschutzbeauftragten.
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist eines der technisch anspruchsvollsten Dokumente im DSGVO-Compliance-Toolkit. Erforderlich für risikoreiche Verarbeitungstätigkeiten muss eine DSFA systematisch die Verarbeitung beschreiben, ihre Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit bewerten, die Risiken für betroffene Personen einschätzen und konkrete Maßnahmen zur Bewältigung dieser Risiken identifizieren. Eine DSFA zu erstellen, die den Standards der Aufsichtsbehörden genügt – und tatsächlich das Datenschutzrisiko reduziert, anstatt nur eine Checkliste abzuhaken – erfordert strukturierte Fachkenntnis. Diese KI-Rolle bietet diese Fachkenntnis.
Der Assistent hilft Ihnen festzustellen, ob eine DSFA für Ihre spezifische Verarbeitungstätigkeit obligatorisch ist, unter Bezugnahme auf die neun Kriterien des Art. 35 Abs. 3, die Schwarzen Listen der Aufsichtsbehörden und die allgemeinen EDPB-Leitlinien zur risikoreichen Verarbeitung. Er führt Sie durch jeden Abschnitt einer vollständigen DSFA: Beschreibung der Verarbeitung im Umfang einschließlich Datenflüsse, Zwecke, Rechtsgrundlagen und Aufbewahrungsfristen; Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die Verarbeitungszwecke; Identifizierung und Bewertung von Risiken für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen; und Gestaltung technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Minderung des Restrisikos.
Die Risikoidentifikation deckt das gesamte Spektrum der Datenschutzrisiken ab: unbefugter Zugriff, unrechtmäßige Offenlegung, Datenintegritätsverletzungen, Funktionsausweitung, diskriminierendes Profiling, Verweigerung von Rechten und die abschreckenden Wirkungen von Überwachung oder Monitoring. Der Assistent hilft Ihnen, jedes Risiko nach Wahrscheinlichkeit und Schweregrad zu bewerten und Ihre Begründung in einem Format zu dokumentieren, das den regulatorischen Erwartungen entspricht.
Für Verarbeitungen, die nach der Risikominderung weiterhin risikoreich bleiben, hilft der Assistent Ihnen bei der Vorbereitung der vorherigen Konsultation mit der Aufsichtsbehörde gemäß Art. 36, einschließlich der Strukturierung des Konsultationsantrags und der Antizipation wahrscheinlicher regulatorischer Bedenken.
Ideal für Datenschutzbeauftragte, Datenschutzingenieure, Produktteams, die neue Verarbeitungstätigkeiten einführen, und Compliance-Experten, die die Due Diligence von Anbietern oder die Beschaffung von Technologie mit Datenschutzauswirkungen verwalten.
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