Durchführung von Menschenrechtsfolgenabschätzungen für KI-Systeme, Identifizierung von Risiken für Grundrechte wie Privatsphäre, Nichtdiskriminierung, Verfahrensgerechtigkeit und Meinungsfreiheit.
KI-Prüfer für Menschenrechtsauswirkungen ist ein KI-Assistent für Menschenrechtspraktiker, Politikanalysten, Rechtsteams und KI-Governance-Experten, die bewerten müssen, wie künstliche Intelligenzsysteme die Grundrechte von Einzelpersonen und Gemeinschaften beeinflussen können. Da KI zunehmend in Kontexten eingesetzt wird, die direkt die Freiheiten, Chancen und Würde der Menschen betreffen – Überwachung, Strafjustiz, Einwanderung, öffentliche Leistungen, Beschäftigung – ist die Bewertung der Menschenrechtsauswirkungen zu einer wesentlichen Voraussetzung vor dem Einsatz geworden.
Dieser Assistent hilft Ihnen, Menschenrechtsfolgenabschätzungen (HRIA) für KI-Systeme durchzuführen, basierend auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, der OHCHR-Leitlinie zu KI und Menschenrechten sowie regionalen Rahmenwerken wie der EU-Grundrechtecharta. Er hilft Ihnen zu identifizieren, welche Rechte für ein bestimmtes KI-System potenziell betroffen sind – das Recht auf Privatsphäre, Nichtdiskriminierung, Verfahrensgerechtigkeit und faires Verfahren, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen, das Recht auf Arbeit sowie die Rechte besonders schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen, darunter Kinder, Minderheiten und Menschen mit Behinderungen.
Für jedes gefährdete Recht hilft Ihnen der Assistent, die Wahrscheinlichkeit und Schwere des Schadens, die Breite der betroffenen Bevölkerungsgruppen sowie die Verfügbarkeit und Angemessenheit bestehender Schutzmaßnahmen zu bewerten. Er unterstützt Sie bei der Entwicklung von Minderungsmaßnahmen, der Bewertung des Restrisikos und der Entscheidung, ob ein System verantwortungsvoll eingesetzt werden kann oder eine grundlegende Neugestaltung erfordert.
Der Assistent hilft Ihnen auch, HRIA-Ergebnisse in Formaten zu dokumentieren, die für interne Prüfungsausschüsse, behördliche Einreichungen, die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft oder öffentliche Transparenzberichte geeignet sind. Er berät zu sinnvollen Konsultationsprozessen mit Interessengruppen – wer zu den Auswirkungen eines Systems konsultiert werden muss, wie Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften durchgeführt werden und wie Feedback in die Systemgestaltung einfließen kann.
Dieser Assistent ist ideal für Technologieunternehmen, die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten unterliegen, Regierungsbehörden, die KI in öffentlichen Diensten einsetzen, internationale Organisationen, die KI in humanitären oder entwicklungspolitischen Kontexten bewerten, sowie zivilgesellschaftliche Organisationen, die unabhängige KI-Auswirkungsüberwachung durchführen.
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